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Erste Hilfe ist einfach

Erste-Hilfe-Ausbildung

Helden brauchen keine Superkräfte. Nur die richtigen Handgriffe. Seien Sie gewappnet für einen Notfall auf der Straße, am Arbeitsplatz – oder in der eigenen Familie. Denn meistens kennt man den Betroffenen, wenn man Zeuge eines Notfalls wird. Wie fit sind Sie in Erster Hilfe? Schnelles, beherztes Handeln kann Leben retten.

Im Notfall kann man Hilfe rufen oder leisten. ASB-Mitglieder lernen Erste Hilfe sogar kostenlos.

Foto: ASB/T. Ehling

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 60.000 Menschen einen plötzlichen Herzstillstand. 80 bis 90 Prozent überleben das nicht. Ein Grund: Hierzulande leisten nur wenige Erste Hilfe.

Anders in Norwegen oder Schweden: Wenn dort jemand mit Herz-Kreislauf-Stillstand auf der Straße zusammenbricht, beginnt in 60 Prozent der Fälle einer der Umstehenden mit Maßnahmen zur Wiederbelebung. In Deutschland machen das nur 16 Prozent.

Dabei kann jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Bei einem Herzstillstand sinkt pro Minute ohne Hilfe die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10 Prozent. Der Rettungswagen braucht von der Alarmierung bis zum Einsatzort meist 8 bis 12 Minuten. Wenn bis dahin keiner hilft, wird es für den Betroffenen eng. Die meisten Menschen wollen helfen, aber sie wissen nicht wie und haben Angst, etwas falsch zu machen. Dabei macht nur der etwas falsch, der gar nichts macht. Das Problem: Ein Großteil von uns wird nur einmal im Leben zu einem Erste-Hilfe-Kurs verpflichtet – für den Führerschein. Das Gelernte ist ohne Übung schnell vergessen. Was für Verletzte fatal sein kann, ist auch für die hilflosen Zeugen eine schlimme Erfahrung. Besonders, wenn es sich bei den Hilfsbedürftigen um Familienangehörige handelt und man sich nachher selbst vorwirft, nicht genug getan zu haben.

Erste Hilfe kann jeder. Wir müssen sie nur lernen.

Die Gewissheit, vorbereitet zu sein, ist ein beruhigendes Gefühl. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie die lebensrettenden Handgriffe parat haben, falls es jemals darauf ankommt. Lernen Sie beim ASB Helmstedt (wieder) die Grundlagen von Erste Hilfe oder frischen Sie Ihre Kenntnisse mit einer Fortbildung auf. Wenn der Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt, empfehlen wir die erneute Teilnahme an einer Grundausbildung. Schon Kinder können beim ASB altersgerecht Erste Hilfe lernen und erfahren, wie man richtig Hilfe holt. Übrigens: ASB-Mitglieder erhalten jedes Jahr einen Erste-Hilfe-Kurs Ihrer Wahl gratis.

Erste-Hilfe-Grundkurs, der Kurs zum Führerschein

Erste Hilfe kann jeder. Nur wer im Notfall nichts macht, macht alles falsch!

Ob ein Unfall, ein Brand, Kreislaufbeschwerden oder Herzinfarkt – solche Notfälle ereignen sich mehr als 25 Millionen Mal jährlich in Deutschland, so Expertenschätzungen. Deutlich mehr als die Hälfte der Notfälle passieren zu Hause oder am Arbeitsplatz; in der Familie, unter Freunden oder Kollegen. Oft kann eine schnelle Hilfe lebensentscheidend sein.

Erste-Hilfe-Grundausbildung (9 Unterrichtsstd.)

In der Erste-Hilfe-Grundausbildung werden die richtigen und wichtigsten Handgriffe der Ersten Hilfe vermittelt. Geeignet ist der Kurs für Führerscheinerwerber aller Klassen, Ersthelfer in Betrieben, Übungsleiter, Trainer, Jugendbetreuer, Lehrer und alle Interessierten.

Der Erste-Hilfe-Grundkurs ist zudem der Einstieg für die kommenden Schulsanitäter oder für den SHL (Sanitäts-Helfer-Lehrgang).

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

Erste-Hilfe-Fortbildung

Die Erste-Hilfe-Fortbildung dient der Erneuerung und Vertiefung bereits erworbener Erste-Hilfe-Kenntnisse für alle, die das möchten oder müssen.

Grundsätzlich gilt: Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist immer gültig. Abhängig davon, ob oder wo die Bescheinigung eingereicht werden soll oder muss, gibt es vorgeschriebene Fristen, die eingehalten werden müssen. So ist z. B. für Ersthelfer in Betrieben die regelmäßige Teilnahme (alle 24 Monate) an der Erste-Hilfe-Fortbildung vorgeschrieben.

Abgesehen von Vorgaben empfehlen wir eine freiwillige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse (alle 24 Monate). Da sich der überwiegende Teil der Notfälle zu Hause oder am Arbeitsplatz ereignet, ist das Training eine Vorsorge für die Gesundheit Ihrer Familie, Ihrer Freunde und Kollegen.

In der 9-stündigen Erste-Hilfe-Fortbildung werden das Wissen aus der Erste Hilfe Grundausbildung wiederholt und die Handgriffe trainiert. Der Schwerpunkt des Lehrgangs liegt auf praktischen Fallbeispielen, dem Wissensstand und den Wünschen der Teilnehmer.

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

 

Erste Hilfe am Kind

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen manchmal besondere Hilfe.

Ein Sturz mit dem Rad, Verletzungen vom Fußball, neugierige Kinder in der Nähe von Kochtöpfen, Medikamente in Kinderreichweite, Abenteuer Baumklettern – akute Gefahren für Kinder zu erkennen und im Notfall Erste Hilfe zu leisten – all dies lernen Eltern, Großeltern, Tagesmütter, Erzieher und andere Interessierte in unserem Kurs zur "Ersten Hilfe bei Kindernotfällen".

In unseren öffentlichen Lehrgängen gibt es den großen Überblick über die richtigen Notfallmaßnahmen vom Säugling bis zum Teenager. Gerne bieten wir ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen auch Schulungen mit intensiveren Inhalten zu bestimmten Altersgruppen an.

Und weil uns die Gesundheit Ihrer Kinder sehr am Herzen liegt, gewähren wir bei der Teilnahme von Paaren (Eltern, Großeltern...) einen Rabatt auf die Kursgebühr.

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

Erste Hilfe am Kind (für Personal im Bildungswerk und Betreuungseinrichtungen)

Der Berufsalltag von Erziehern, Tagesmüttern oder Lehrern dreht sich um temperamentvolle, euphorische Persönlichkeiten, die begierig darauf sind Neues zu erfahren und zu entdecken. Die Gefahr, dass sich ein Kind verletzt, ist praktisch immer da. Genauso können sich aber auch Kollegen verletzen oder erkranken akut.

In Krippen, Kindergärten oder Tagesstätten, bei Tagesmüttern oder in Schulen: Überall dort, wo Kinder betreut oder mit Kindern gearbeitet wird, müssen die verantwortlichen Erwachsenen für den Notfall doppelt so gut vorbereitet sein. Denn die Versorgung eines verunfallten oder erkrankten Kindes unterscheidet sich von der Hilfe, die ein Erwachsener in einer Notsituation braucht.

So spielt bei kleinen Notfallpatienten die Fürsorge eine überragende Rolle - zumal Mama und Papa nicht dabei sind. Aber auch die Handgriffe und Maßnahmen der Erste Hilfe an Kindern sind andere als die, die bei Erwachsenen angewandt werden.

Die Grundausbildung

In der Grundausbildung werden die Handgriffe der Ersten Hilfe an Erwachsenen ebenso vermittelt, wie die richtigen Notfallmaßnahmen vom Kind bis zum Teenager. Dabei setzen wir den Schwerpunkt auf die in Ihrer Einrichtung vertretenen Altersgruppen und können auf örtliche Besonderheiten Bezug nehmen. Dies sind wesentliche Vorteile gegenüber der Teilnahme an unseren öffentlichen Kursen.

Gleichwohl kann die Grundausbildung durch die Teilnahme an öffentlichen Kursen erfolgen (Erste-Hilfe-Grundausbildung und Erste-Hilfe bei Kindernotfällen). Alternativ bieten wir Ihnen bei ausreichender Teilnehmerzahl (ab 8 Personen) gern einen gesonderten Termin an. Auch eine gemeinsame Schulung mit den Mitarbeitern anderer Einrichtungen ist möglich.

Die Fortbildung

Die 9-stündige Fortbildung wiederholt das Wissen aus der Grundausbildung. Die Handgriffe werden trainiert. Der Schwerpunkt des Lehrgangs liegt auf praktischen Fallbeispielen, die auf die in der Einrichtung vertretenen Altersgruppen abgestimmt werden. Weiterhin orientieren wir uns am Wissensstand und den Wünschen der Teilnehmer.

Die Fortbildung kann ebenso entweder durch einen unserer öffentlichen Kurse oder bei ausreichender Teilnehmerzahl (ab 8 Personen) an einem gesonderten Termin stattfinden.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen können  auf Antrag von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger übernommen.

Unser Service für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Zu unserem Aus- und Fortbildungsangebot für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder gehört ein umfassendes Serviceangebot:

  • Wir bieten Ihnen regelmäßige Termine an oder vereinbaren individuelle Ausbildungen; wahlweise in Ihren oder unseren Räumlichkeiten.
  • Auf Wunsch konzeptionieren wir für Ihre Einrichtung ein umfassendes Erste-Hilfe-Programm, in das neben der Aus/Fortbildung der Mitarbeiter Angebote wie die Ausbildung der Eltern und Erziehungsberechtigten und/oder der Kinder (ggf. mit Rettungswagen-Demonstration) eingebunden werden können. Denken Sie zum Beispiel an Ihre nächste Projektwoche.
  • Wir erinnern rechtzeitig und regelmäßig an die Fortbildungen und pflegen den Datenbestand rund um die Aus und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter/Kollegen. Ein vertrauensvoller Umgang mit Ihren Daten ist selbstverständlich.
  • Wir überprüfen auf Wunsch Ihre Verbandkästen oder das verfügbare Erste-Hilfe-Material, beraten Sie dazu und sorgen für die fachgerechte Auf oder Neubefüllung.
  • Wir erledigen für Sie die Formalitäten mit der Berufsgenossenschaft.

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

Erste Hilfe für Senioren

Der Kurs "Erste Hilfe für Senioren" richtet sich an die Generation 66+.

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 60.000 Menschen einen plötzlichen Herzstillstand. 80 bis 90 Prozent überleben das nicht. Ein Grund: Hierzulande leisten nur wenige Erste Hilfe, weil sehr viele immer noch nicht wissen, was Sie machen sollen. Auch für unsere älteren Mitbürger ist das heutzutage keine Ausrede mehr und es gilt der ASB-Leitsatz: Nur wer nichts macht, macht was falsch!

Wir möchten Ihnen helfen, Ihr Wissen in folgenden Bereichen zu erlernen oder zu vertiefen:

  • Notfälle erkennen
  • Bewerten und Notruf absetzen
  • Maßnahmen der Ersten-Hilfe bei Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • HLW und allen anderen gewünschten Themen

Der Kurs besteht aus 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

Erste Hilfe am Hund

In der Regel hat jeder irgendwann einmal in seinem Leben einen Erste-Hilfe-Kurs besucht, um Verletzungen oder kranke Menschen im Notfall helfen zu können. Bei der Ersten Hilfe für die Vierbeiner sieht es jedoch meist anders aus: Sind Sie in der Lage, bei Ihrem oder einem fremden Hund Erste Hilfe zu leisten?

Im Notfall schnell Hilfe leisten zu können – das wünschen sich auch Hundebesitzer, wenn Ihren vierbeinigen Gefährten ein Unglück widerfährt. In einem Kurs zur "Ersten Hilfe am Hund" erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Möglichkeiten der Ersten Hilfe am Hund ohne besondere Hilfsmittel.

Zu den Kursinhalten gehören z.B. das Erkennen von Krankheiten und Notsituationen, die Eigensicherung des Hundehalters, die richtige Ausstattung der Hundeapotheke, die Versorgung von verschiedenen Verletzungen und die passenden Maßnahmen bei Herz-Kreislauf-Störungen.

Weitere Techniken und Handgriffe können in den ASB-Lehrgängen Erste Hilfe am Hund theoretisch erlernt und praktisch angewandt werden. Dazu zählen auch das Untersuchen des Tieres, das Reinigen von Wunden oder der richtige Transport.

Erste-Hilfe-Gutschein für ASB-Mitglieder

Als Mitglied im ASB erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Lehrgang, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt z. B. für die Erste-Hilfe-Fortbildung, oder die Erste Hilfe bei Kindernotfällen, aber auch für Erste Hilfe am Hund.

Individuelle Anfrage

Hier können Sie Ihre Schulung online anfragen. Individuelle Termine für ganze Teilnehmergruppen führen wir ab 8  bis 15 Personen durch.

  • Für den Verein
  • Für die Firma
  • Für die Familie
  • Als Auffrischungskurs mit Themen Ihrer Wahl
  • Als kompletten Erste-Hilfe-Kurs

Ab 16 Teilnehmern wird ein vollständiger 2. Ausbilder benötigt!

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erste Hilfe und Notfallausbildung.

  

Anbieter:

Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Niedersachsen e.V.,

Kreisverband Helmstedt

Fachdienst Breitenausbildung

Tonwerke 24 in 38350 Helmstedt

vertreten durch die Geschäftsführung

– im Nachfolgenden „ASB“ genannt–

 

Geltungsbereich/Vertragsabschluss:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom ASB durchgeführten Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen, die im weitesten Sinne dem Bereich der Ersten Hilfe und Notfallausbildung zuzuordnen sind. Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber dem ASB durch Auftragserteilung oder Anmeldung an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anders lautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den ASB.

 

Anmeldung/Rücktritt:

Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen einfach und bequem über Ihr Handy, Tablet oder Ihren PC über unsere Internetseite https://www.asb-helmstedt.de/unsere-angebote/erste-hilfe-ausbildung erfolgen.

Diese Anmeldung ist verbindlich. Über das Internet getätigte Anmeldungen werden durch uns automatisch per E-Mail bestätigt. In dieser Bestätigung sind alle Angaben zu dem gebuchten Kurs, wie Datum, Ort und Zeit sowie weitere Informationen zur Abrechnung zu entnehmen. Der ASB behält sich vor, einzelne Kursteilnehmer im Falle einer Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen abzulehnen und Ersatztermine vorzuschlagen.

Sollte eine Teilnahme an einem gebuchten Kurs – egal aus welchem Grund – nicht möglich sein, so ist die Buchung 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn, schriftlich über den Postweg, über die E-Mail-Adressen PD&jufS3t_O?eYG'k45dXrCMVbR]#[.6wM_S4&cGfwY8OkQ{}XMX~B_G4 oder PD&jufS3t_O?eYG'k45dX]#[6/jZ2HGp|H1'SM8hP&BI=, oder telefonisch unter der Handynummer 0176 66654102 zu stornieren.

Ab 01.05.2020 können Sie diese Stornierung bei Krankheitsfall (ansteckende Krankheiten), noch bequemer über WhatsApp (0176 66654102) vornehmen, dafür brauchen wir Ihren Namen, die Kursdaten und Ihr Geburtsdatum. Beachten Sie bitte, dass die Datenschutzbestimmungen in diesen Fall nicht eingehalten werden können.

*       Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim ASB.

*       Sollte keine rechtzeitige Stornierung erfolgen, können die gesamten Kurzgebühren erhoben werden:

 

An Kursen, die im Geltungsbereich der DGUV 304-001 durchgeführt werden, sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers darf die maximale Anzahl 15 Personen nicht übersteigen.

Schulungsort:

Die vom ASB durchgeführten Schulungen finden in der Regel in dessen Räumlichkeiten statt. Für Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, hat dieser für jeden Teilnehmer und den vom ASB gestellten Referenten Sitzgelegenheiten zu stellen. Weiterhin hat der Kunde für praktische Übungen bzw. Demonstrationen Freifläche (mindestens 6 m²) sowie Präsentations­ausstattung wie z.B. Beamer und Projektionsfläche, Flipchart und Stifte zu stellen.

Zusätzlich gilt für Kurse, deren Gebühren ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften/ Unfall­kassen getragen werden: Der durch den Kunden zur Verfügung gestellte Schulungsraum muss (gem. DGUV Grundsatz 304-001) mindestens 50 m² groß sein, über Tageslicht, Lüftungsmöglichkeiten und im Gebäude über Toiletten und Waschräume verfügen. Sollte bei Eintreffen das Abweichen von den o. g. Grundbedingungen festgestellt werden, muss der Kurs abgesagt werden. Für den ausgefallenen Termin wird dem Kunden die Kopfpauschale in Höhe der Kursgebühren pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt an einer öffentlichen Schulung sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr. Diese Regelung gilt, sofern in der Kursausschreibung keine anderslautende Aussage getroffen wird. Sollten einzelne Schulungsteilnehmer die Schulung erheblich stören, ist der ASB zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers berechtigt, ohne zur Erstattung von Schulungsgebühren verpflichtet zu sein.

Zahlungsbedingungen:

Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich in bar vor Ort zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich.

Die Teilnahmebescheinigung wird als Quittung anerkannt. Mehr Information zu diesem Thema erhalten Sie am Lehrgangstag.

Für Kurse, die über die zuständigen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen abgerechnet werden sollen, muss spätestens am letzten Lehrgangstag ein vom auftraggebenden Unternehmen vollständig ausgefülltes Anmeldeformular im Original bei dem Mitarbeiter des ASB abgegeben werden, der die Schulung durchführt. Auf Anfrage übermittelt der ASB ein entsprechendes Formular. Das auftraggebende Unternehmen kann die aktuelle Version auch unter http://www.dguv.de/medien/fberstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf eigenständig herunterladen. (Hinweis: Die BG-Nahrungsmittel sowie die GUV Hannover verfügen über ein eigenständiges Formular und damit verbundenes Antragswesen – hier muss das auftraggebende Unternehmen entsprechend vor Kursbeginn eine Genehmigung/Abrechnungslisten einholen. Gern informieren wir über die Modalitäten). Sollte die Liste nicht vollständig oder gar nicht abgegeben werden, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, die Kursgebühren in Höhe von 35,00 Euro je Teilnehmer/-in nach Rechnungslegung zu tragen. Sollte eine Berufsgenossenschaft/ein Unfallversicherungsträger die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, nach Rechnungslegung durch den ASB den Kurs komplett (bei gänzlich fehlender Kostenübernahme) bzw. nach aktuell vereinbartem Gebührensatz mit der Berufsgenossenschaft/dem Unfallversicherungsträger die Differenzkosten zu tragen. Sollte keine Berufsgenossenschaft/Unfall­kasse die Kosten übernehmen, so besteht auch die Möglichkeit, direkt mit der Firma abzurechnen (Rechnung an die Firma, den Verein etc.). Dazu ist es notwendig, dass der Teilnehmer eine Kostenübernahmeerklärung im Original vorlegt. Ohne Kostenübernahmeerklärung ist durch den Teilnehmer die Lehrgangsgebühr vor Ort zu entrichten. Es wird eine Quittung für die Entrichtung der Lehrgangsgebühr ausgestellt. Bei Inhouse-Schulungen bei einem auftraggebenden Unternehmen werden bei einer Anfahrt unter 25 km Anfahrtskosten nicht in Rechnung gestellt. Bei Anfahrten über 25 km werden dem auftraggebenden Unternehmen ab dem 26. gefahrenen Kilometer 0,90 Euro je gefahrenem Kilometer Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Berechnet wird der Anfahrtsweg ab der Kreisgeschäftsstelle. Ersatzbescheinigungen kosten 15,00 Euro inklusive Versands. Es sind die vollständigen Namen, Geburtsdatum und Schulungsdatum anzugeben.

Teilnahmebescheinigungen, Erste-Hilfe-Bücher und Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des ASB. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der ASB über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der ASB berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5 % und für Unternehmer in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

 

Lehrgangsgebühren:

Die Lehrgangsgebühren sind den Seminarausschreibungen oder den Angaben unserer Website zu entnehmen.

 

Schulungsinhalte und -dauer des Lehrganges:

Erste-Hilfe-Grundkurse, und-Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer entsprechen den Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) Grundsatz 304-001.

Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und dem ASB schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Referent des ASB die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmens fest. Die Lehrgänge finden in sogenannten Unterrichtseinheiten (UE) statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Gesamtzeitplanung sind auch die Pausen enthalten.

*       Erste-Hilfe-Grundkurs und –Fortbildung: 9 UE.

*       Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: 9 UE.

*       Alle anderen angebotenen Kurse: nach Angabe der Lehrgangsausschreibung.

*       In der Regel wird nach spätestens nach 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) eine Pause eingelegt.

*       Bei Tageskursen ist zudem auch eine Mittagspause von ca. 30-45 Minuten eingeplant.

 

Absage des Lehrganges:

Der ASB behält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Sollte es zu einer Kursabsage kommen, werden bereits angemeldete Teilnehmer informiert und Ausweichtermine angeboten. Kunden, die einen vollständigen Kurs buchen, haben zu gewährleisten, dass die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht unterschritten wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich der ASB das Recht vor, die Differenz der fehlenden Teilnehmer dem Kunden gem. der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen. Sollte der Lehrgang aus anderen Gründen nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der nächsten drei Monate an einem Ausweichtermin teilnimmt.

 

 

Haftung:

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der ASB nur, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch den ASB beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der ASB nicht für eine fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.

 

Urheberrecht:

Der ASB behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsinhalten und Schulungsunterlagen vor. Eine gewerbliche Nutzung der Schulungsinhalte und -unterlagen durch den Kunden ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung der Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung durch den ASB.

 

Salvatorische Klausel:

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein sollten, werden dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten AGB nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Vereinbarung zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre. Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

Stand: 01.12.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Schriftlich:

Arbeiter Samariter Bund Landesverband Niedersachsen e.V.,

Kreisverband Helmstedt

-Ausbildungsleitung-

Tonwerke 24,

38350 Helmstedt

 E-Mail:  PD&jufS3t_O?eYG'k45dXrCMVbR]#[.6wM_S4&cGfwY8OkQ{}XMX~B_G4, oder PD&jufS3t_O?eYG'k45dX]#[6/jZ2HGp|H1'SM8hP&BI=   

 Telefonisch: 05351-5533927 oder 0176-66654102

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ihr Ansprechpartner:

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Uwe Töle

Breitenausbildung

Tel. : 05351 5533927
Mobil Nummer : 0176 66654102
Fax : 05351 5533910

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Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Helmstedt

Tonwerke 24
38350 Helmstedt

Erste-Hilfe-Tipps: